Notdienst
Außerhalb der Sprechzeiten erfahren Sie die Nummer des Diensthabenden Arztes auf unserem Anrufbeantworter.
07432 13646
Wenden Sie sich daher nachts und an Wochenenden immer zunächst an Ihre Stammpraxis und halten Sie sich bitte möglichst an die dort angegebene (und erwünschte) Vertretungsregelung.
Wichtige Informationen zum Notdienst
Der Bundesrat hat der neuen “Notdienst-Gebührenordnung” (GOT) zugestimmt, Seit 14. Februar 2020 gelten höhere Preise und andere Nacht/Wochenendzeiten.
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
Quellen:
Inormatiosschreiben der Bundestierärztkammer ( PM_BRK_Notdienstgebühr/PDF-Download)
Veröffentlichung der “Notdienst-GOT” im Bundesgesetzblatt vom 13.2.2020 Vierte Verordnung zur Änderung der tierärztlichen Gebührenordung
(Wortlaut der Verordnung und Begründung der Änderung / PDF-Download)
Beschluss des Bundesrates (mit Änderung und Begründung / PDF-Download)
Wichtige Links
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Gebührenordnung für Tierärzte
https://ltk-bw.de/files/content/03_Tieraerzte_innen/GOT_2022.pdf 22
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